Beauftragte Personen

Unterweisung nach 1.3 ADR in Verbindung mit § 27 Abs. 5 und § 29 Abs. 5 GGVSEB
 
Kurs für beauftragte Personen und sonstige zu unterweisende Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu gehören auch Fahrzeugführer, die Gefahrguttransporte in nicht kennzeichnungspflichtigen Mengen durchführen.
 
 
Ziel der Schulung ist es, oben aufgeführten Personenkreis die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern verbunden sind und Kenntnisse zu vermitteln, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und beim Eintreten eines Zwischenfalls Sofortmassnahmen in die Wege leiten zu können.
 
 
Inhalte des Kurses:
 
  • Allgemeine Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgütern wesentliche Gefahrenarten
  • Pflichten der am Transport beteiligten Personen.
  • Informationen zum Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderung
  • Verhalten nach einem Unfall
  • Vorschriften für den Versand und Dokumentation
  • Aufgaben des Fahrzeugführers bei der Beförderung gefährlicher Güter in nicht kennzeichnungspflichtigen Mengen.
  • Technische Ausrüstung der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge.
  • Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder Container
  • Vorschriftsmaßnahmen beim Be- und Entladen gefährlicher Güter
  • Handhabung, Verstauung und Ladungssicherung
 
 
Die Seminare werden als Inhouse- Schulungen angeboten
 
 
Dauer:  8 Unterrichtseinheiten (1 Tag).
 
Preis: 750.-- € pro Tag, bei maximal 8 Teilnehmern, zuzüglich Reisekosten für den Dozenten