Entsorgung im Gesundheitswesen

Betriebsbeauftragte für Abfall und Abfallbeauftragte in Krankenhäusern

Krankenhäuser benötigen einen/e Betriebsbeauftragte/e für Abfall oder beauftragte Personen, wegen der Vielfalt der Abfälle und die krankenhausbedingten Sonderabfälle die Behandlung, die innerbetrieblichen Wege, die Zwischenlagerung und der Transport der Abfälle bis zur Deponie besondere gesundheitsgefährdendes Potenzial vorhanden ist.
 
Da die Gesetzeslage der KrWG/AbfG einem ständigen Wandel unterliegt, müssen Abfallbeauftragte und beauftragte Personen nach einem Grundkurs alle 2 Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
 
Abfallbeauftragte und beauftrage Personen beraten ihre Vorgesetzten, sowie die Mitarbeiter/innen in den Angelegenheiten, die für die Abfallbeseitigung und für die Kreislaufwirtschaft wichtig sind.
 
Sie müssen insbesondere die Wege der Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung  überwachen dafür sorgen, dass die Rechtsverordnungen, die Gesetzesvorschriften, sowie die erteilten Auflagen eingehalten werden die Betriebsangehörigen unterweisen und auf die besonderen Gefahren der Abfälle hinweisen und Vorsorge für die Gesundheit der Mitarbeiter/innen im Umgang mit den Abfällen treffen  die Abfallwege, sowie die Zwischenlagerung organisieren und dokumentieren
 
Der gesetzliche Rahmen und die Rechtsverordnungen werden in einem Grundkurs vermittelt. Dieser Kurs dauert 5 Tage und beinhaltet abfallspezifische Probleme in Krankenhäusern.
 
Der Auffrischungskurs, der alle 2 Jahre wiederholt werden muss, dauert 3 Tage und beinhaltet krankenhausspezifische Problemstellungen.