Ladungssicherung
Seminare zur Ladungssicherung
Schulungen gemäß § 6 GbV für kleine und mittlere Betriebe:
Schulung von beauftragten Personen und sonstigen verantwortlichen Personen gemäß § 6 der GefahrgutbeauftragtenVO - praxisorientiertes Seminar.
1. Definitionen: • Was ist Gefahrgut, welche Gefahrgutklassen gibt es?
• Was beinhaltet der Begriff Beförderung?
• Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?
• Was ist eine beauftragte Person, was eine sonstige
verantwortliche Person?
• Wann benötigt ein Unternehmen diese Betriebsbeauftragten?
2. Wer ist von diesen Vorschriften betroffen, was bedeutet dies im Tagesgeschäft?
Grundsätzlich jeder Unternehmer, der z.B. Kraftstoffkanister, Gasflaschen, Farben und Lacke, ätzende Reinigungsmittel oder andere Chemikalien bzw. entsprechende Abfälle wie z.B. Benzinabscheiderinhalte etc. versendet, verlädt, transportiert oder transportieren lässt oder empfängt.
3. Welche Kleinmengenregelungen, Erleichterungen und Ausnahmen können kleine und mittlere Unternehmen in Anspruch nehmen, um bei geringem Aufwand dennoch vorschriftsmäßig zu handeln?
4. Wer trägt im Unternehmen neben dem Chef gefahrgutrechtliche Verantwortung,
was bedeutet es, Verantwortung zu tragen und wie kann Verantwortung rechtswirksam delegiert werden?
5. Welche wesentlichen Unterschiede / Gemeinsamkeiten /Zusammenhänge zum Gefahrstoffrecht sind in der täglichen Praxis wirklich relevant?
Die Seminarteilnehmer erhalten eine Schulungsbescheinigung gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (zugleich Teil – Unterweisungsnachweis gemäß § 20 Absatz 2 der Gefahrstoff-Verordnung, BGV/GUV A1/01 § 7 und § 12 Arbeitsschutzgesetz).
Dauer: 2 Tage
Preis: 595.,-- €
Kontakt: zollfranka(at)t-online.de