Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ausbildung zur
ELEKTROFACHKRAFT FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN
(gemäß den BG-Vorschriften BGVA3, vom Jan. 2005)
mit IHK Zertifikat
„Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Elektrofachkraft kann und muss Maßnahmen und Entscheidungen unter eigener Fachverantwortung treffen. Von der elektrotechnisch unterwiesenen Person wird lediglich fachgerechtes Verhalten und Ausführen von Maßnahmen im vorgegebenen Rahmen verlangt.
Sollen Beschäftigte, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z.B. nach § 5 der Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, so können diese durch entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erreichen. Allerdings wird diese Qualifikation nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a der Handwerksordnung angesehen.